Die Jagdscheinprüfung
Wir unterziehen uns der Jagdscheinprüfung sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Niedersachsen, je nachdem, wie angebotene Prüfungen zu unseren Kursterminen liegen. Die Prüfung nach sachsen-anhaltischem wie auch nach niedersächsischem Jagdrecht besteht aus folgenden Teilen:
- Das jagdliche Schießen
- Die schriftliche Prüfung
- Die mündlich-praktische Prüfung
Das jagdliche Schießen umfasst je nach Prüfungsstandort die Disziplinen: Büchse, stehend angestrichen, auf die 100 Meter entfernt stehende Bockscheibe, Büchse, stehend aus dem jagdlichen Anschlag auf die bewegliche Keilerscheibe, Flinte, stehend aus dem jagdlichen Anschlag auf Tontauben (Trap oder Skeet) und das Kurzwaffenschießen aus Revolver oder Selbstladepistole.
Einzelheiten zur gesamten Prüfung lassen sich in der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) bzw. in der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung in Niedersachsen vom 30. August 2005 nachlesen.
Die mündlich-praktische Prüfung wurde von der Kreisjägerschaft Stendal erstmals am 27./28.08.2016 auf dem Gelände der Jagdschule Ottersburg durchgeführt. Alle Prüflinge haben natürlich hinreichend Gelegenheit, sich während des Kurses mit den Gegebenheiten vertraut zu machen und sich gewissenhaft auf alle Prüfungssituationen einzurichten.